Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 28.01.1994 - 33 C 4059/93 - 50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13068
AG Frankfurt/Main, 28.01.1994 - 33 C 4059/93 - 50 (https://dejure.org/1994,13068)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.01.1994 - 33 C 4059/93 - 50 (https://dejure.org/1994,13068)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Januar 1994 - 33 C 4059/93 - 50 (https://dejure.org/1994,13068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.01.1994 - 33 C 4059/93
    In Fällen nicht gewerblicher Weitervermietung ist diese Vorschrift analog anzuwenden, da kein sachlicher Grund für eine Schlechterstellung der Mieters und für eine Besserstellung des Eigentümers ersichtlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.6.1991 - 1 BvR 538/90, WuM 1991, 422).
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 278/95

    Kündigungsschutz bei Vermietung einer Wohnung an einen Verein

    Ihr Anwendungsbereich wird einerseits streng auf die Fälle der gewerblichen Zwischenvermietung zu Wohnraumzwecken beschränkt (Staudinger/Emmerich, aaO, § 549 Rdnr. 117), andererseits auf sämtliche Fälle der Zwischenvermietung zu Wohnraumzwecken außerhalb der klassischen Untermietverhältnisse erstreckt (Blank, WuM 1993, 573, 574, Derleder, WuM 1991, 641, 643 f, 648, LG Berlin Grundeigentum 1993, 45, 47, AG Frankfurt/M., WuM 1994, 276 mit zustimmender Anmerkung Eisenhardt).
  • BayObLG, 30.08.1995 - REMiet 6/94

    Weitervermietung einer Wohnung vom Arbeitgeber an eine betriebsangehörige Person

    Eine Anwendung dieser Vorschrift auf Fallgestaltungen, bei denen der Arbeitgeber als Zwischenmieter auftritt, wird überwiegend abgelehnt (vgl. die Nachweise in der Senatsentscheidung vom 28.7.1995 BayObLGZ 1995, 256; ferner Sternel Mietrecht Aktuell 2. Aufl. Nachtrag S. 15, Fischer-Dieskau/Franke § 549a Anm. 3.3 i.V.m. § 556 Anm. 8.7; bejahend hingegen für einen Fall, in dem der Endmieter zum Zwischenmieter in einem arbeiternehmerähnlichen Verhältnis stand, AG Frankfurt WuM 1994, 276 mit zust. Anm. Eisenhardt).
  • KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95

    Herausgabeverlangen eines Vermieters

    Eine ausdehnende Anwendung vertreten demgegenüber Blank (WuM 1993, 574), Beuermann, (GE 1993, 1075 und in Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 2.Aufl., Rdnr. 17 b ff zu § 1 MHG) und wohl auch Börstinghaus (Aktuelle Brennpunkte des Mietrechts 1995, Rdnr.385) unter Hinweis auf die "sorgfältig begründete Entscheidung" des AG Frankfurt/Main (WuM 1994, 276 mit zustimmender Anmerkung von Eisenhardt).

    Einer verfassungsgemäßen Interpretation des § 549 a BGB (so AG Frankfurt WuM 1994, 276) bedarf es daher nicht.

  • BayObLG, 28.07.1995 - REMiet 4/94

    Ein Eigentümers tritt nicht in ein Mietverhältnis mit den Endmietern bei

    Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn ein gemeinnütziger Verein die Wohnung in Ausübung seiner karitativen Tätigkeit an Personen weitervermietet, die von ihm betreut und unterstützt werden (vgl. Staudinger/Emmerich, aaO.; Palandt/Putzo, aaO.; im Ergebnis ebenso Franke in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, WoBauR, § 549 a Rdn. 3 und 3.3; Schilling Neues Mietrecht 1993, S. 58; wohl auch Blank, WuM 1993, 573, 574 und AG Frankfurt/M., WuM 1994, 276, die allerdings eine entsprechende Anwendung der Vorschrift befürworten; dazu unten e).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht